verlassenschaftsverfahren

Ein Todesfall ist eine traurige und schmerzliche Angelegenheit. Und doch werden die Hinterbliebenen mit unzähligen Fragen und Gegebenheiten konfrontiert, die ein schnelles Handeln und umsichtige Entscheidungen erfordern.

viele fragen sind zu klären:

  • Ist ein Testament vorhanden?
  • Sind Sie Alleinerbe oder müssen Sie sich mit Miterben einigen?
  • Gibt es andere Vereinbarungen zwischen dem Erblasser und Dritten?
  • Welche Vermögenswerte (z.B. Immobilien) sind vorhanden?
  • Sind Schulden vorhanden?
  • Müssen Sie die Schulden tilgen?
  • Was ist eine Erbserklärung?
  • Wie wird das Nachlassvermögen versteuert?
  • Kann ich mir den:die Notar:in meines Vertrauens für die Durchführung des Verlassenschaftsverfahrens aussuchen?

Objektiver Partner:

Gerade in dieser Phase brauchen die Trauernden einen objektiven Partner, der sie in ihrer Entscheidungsfindung unterstützt und über ihre Möglichkeiten beraten kann. Erster Schritt im Verlassenschaftsverfahren ist immer die sogenannte Todesfallaufnahme. Danach entscheidet der Notar mit Ihnen gemeinsam, wie das weitere Verfahren läuft.


Ihr:e Notar:in kennt die Antworten:

Er:Sie ermittelt die Vermögenswerte und Schulden, stellt diese gegenüber und klärt Sie über Ihre Möglichkeiten auf. Darum nutzen Sie besser früher als später unsere kostenlose und unverbindliche (Online-)Erstberatung.