Um Ihnen die bestmöglichste rechtliche Beratung liefern zu können sind wir immer um unsere Fortbildung im aktuellen Rechtsgeschehen bemüht.
Gerne lassen wir Sie hier an unseren neuesten Projekten, Fachartikeln und sonstigen Neuheiten teilhaben.
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Die Alpen Adria Universität ist für Kärnten ein wichtiger Quell des Wissens und der Inspirationen. Wir möchten die wichtige Arbeit der AAU und ihren Standort unterstützen und haben uns mit einer Sitzplatzspende in einem Hörsaal am jüngsten Renovierungsprojekt beteiligt.
Mag. Katharina Haiden-Fill hat stolz den vom Notariat Haiden gesponserten Sitzplatz im Hörsaal 1 der Alpen Adria Universität Klagenfurt im Zuge des Neujahrsempfangs der Universität begutachtet.
Hiermit geben wir die Verehelichung und infolgedessen Namensänderung unserer Notarpartnerin bekannt: Mag. Katharina Haiden führt ab sofort den Familiennamen "Haiden-Fill". Die weiteren Kontaktdaten bleiben aufrecht wie bisher!
Wir freuen uns mit dem frisch gebackenen Ehepaar und wünschen ihnen alles Gute auf dem gemeinsamen Weg!
Seit 1.1.2018 kann zur Deckung der Kosten der Unterbringung in einem Pflegeheim nicht mehr auf das Vermögen des Gepflegten zugegriffen werden. Für die Zahlung Pflegekosten sind lediglich das Pflegegeld und 80 % der Pension zu verwenden. Ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück sowie Erspartes (zB. am Sparbuch oder in einem Depot) verbleiben im Eigentum des Gepflegten und kann er frei darüber verfügen.
Übergangszeit:
Nach dem Gesetzestext sind alle laufenden Verfahren einzustellen. Die genaue Bedeutung dieser Formulierung war lange unklar. Was ist mit bereits in der Vergangenheit entstandenen aber noch nicht bezahlten Forderungen für Pflegekosten? Können diese weiterhin vom Land eingefordert werden? Müssen die Erben diese Forderungen zahlen? Nach dem neuen unklaren Gesetzestext konnten diese Fragen lange Zeit nicht sicher beantwortet werden. Mittlerweile hat der Oberste Gerichtshof aber ein Machtwort gesprochen und in einer Entscheidung im Juni ausgesprochen, dass auch ältere Forderungen für Pflegekosten nicht mehr vom Land eingefordert werden können. Es bleibt nun abzuwarten, ob dies auch für bereits im Grundbuch eingetragene Forderungen gilt. Dies scheint aber sehr wahrscheinlich zu sein.
Für eine umfangreiche Beratung zum Thema wenden Sie sich an uns! Wir stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Erstgespräch zur Verfügung.
Wie kann man mehrere Personen an einer Wohnung beteiligen? Mag. Katharina Haiden hat sich in diesem Buch mit dieser Frage auseinandergesetzt und ihre langjährige Praxiserfahrung eingebracht. Das Ergebnis ist eine Empfehlung für die Nutzung einer Offenen Gesellschaft. Die Vor- und Nachteile sowie Ratschläge für die Gestaltung des Gesellschaftsvertrages finden sich ebenso in diesem Werk wie die Beleuchtung alternativer Lösungen.
Der Praxisleitfaden für die Beteiligung meherere Personen an einer Wohnung durch eine Offene Gesellschaft von Mag. Katharina Haiden ist im Linde Verlag erschienen und ab sofort zur Bestellung unter nachstehendem Link verfügbar:
https://www.lindeverlag.at/titel-1-1/mehrpersoneneigentum_im_weg-17710/
Vortrag über das neue Erbrecht in der Markgemeinde Moosburg
Mag. Katharina Haiden informiert im Rahmen eines Vortrages über die Neuerungen im Erbrecht seit 1.1.2017 und stet im Anschluss auch für persönliche Fragen zur Verfügung!
Wann? Donnerstag, 27. April 2017 um 18:30 Uhr
Wo? Karolingersaal Moosburg
Mit 1.1.2017 tritt das Erbrechtsänderungsgesetz in Kraft. Neben einigen sprachlichen Anpassungen bringt das neue Erbrecht auch Änderungen bei Testamentsformen.
Wesentlich geändert haben sich die Vorschriften für ein fremdhändiges Testament. Als „fremdhändig“
bezeichnet man ein Testament, wenn der Text nicht eigenhändig vom Testator, sondern von einer anderen Person oder mit dem Computer geschrieben wurde. Dabei muss jetzt der Testator selbst noch
einen eigenhändigen Zusatz schreiben, der bekräftigt, dass es sich bei dem Text um seinen letzten Willen handelt (beispielsweise: „Dies ist mein letzter Wille“). Den Zusatz und seine Unterschrift muss der Testator in Gegenwart von 3 gleichzeitig anwesenden fähigen Zeugen
auf den Text setzen. Die Zeugen müssen das Testament auch unterschreiben und handschriftlich einen Zusatz setzen, dass sie als Testamentszeugen fungieren (beispielsweise: „Hanna Musterfrau, als Testamentszeugin“). Ausserdem muss die Identität der Zeugen aus dem Text hervorgehen. Das heißt es muss zumindest der Name der
Zeugen in Druckbuchstaben genannt werden und ihr Geburtsdatum und/oder Adresse. Fehlt auch nur eine der genannten Voraussetzungen ist das Testament ungültig! Es gibt also viele Fehlerquellen und
sollte man vor Errichtung unbedingt rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.
Auch inhaltlich hat sich im Erbrecht einiges getan. Besonders hervorzuheben ist, dass der Erblasser
nach der neuen Rechtslage mehr Möglichkeiten hat den Pflichtteil zu hinterlassen. Gestaltungsmöglichkeiten gibt es einige, welche die Richtige ist, sollte mit einem Profi herausgearbeitet
werden.
Die Notare sind als Erbrechtsexperten bestens über die Neuerungen informiert. Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung kann jeder sein bisheriges Testament auf Anpassungsbedarf durchchecken lassen. Denn eines ist klar: Vorsicht ist besser als Nachsicht!
Vereinbaren Sie noch heute einen Besprechungstermin zum kostenlosen Testamentscheck!
Am Samstag den 24. September 2016 haben die Kärntner Notare zahlreich beim öffentlichen Sprechtag am Alten Platz in Klagenfurt informiertn. Jeder konnte Fragen an die anwesenden Notare stellen und sich einen gratis Grundbuchsauszug seiner Liegenschaft holen!
Dr. Christian Haiden und Mag. Katharina Haiden, MBL, waren selbstverständlich auch vor Ort!
Am 17. Juni 2016 war es soweit: Mag. Katharina Haiden wurde nach ausgezeichneter Absolvierung des postgradualen Masterstudienlehrganges im Bereich Wirtschaftsrecht der Excecutive Academy der Wirtschaftsuniversität Wien der Titel "Master of Business Law (MBL)" verliehen.
In zwei Jahren berufsbegleitendem Studium hat sich Mag. Katharina Haiden ein umfassendes Zusatzwissen im Bereich des Wirtschaftsrechtes erworben. Neben dem bereits absolvierten Studium der Rechtswissenschaften und der Ablegung der Notariatsprüfung ist Mag. Katharina Haiden nun auch in diesem Bereich ausgewiesene Spezialistin und bereit ihr erworbenes Spezialwissen nun im Beruf zum Wohle unserer Klienten einzusetzen.
Wenn auch Sie den hohen Rechtsstandard in Österreich beibehalten wollen, unterstützen Sie die Kampagne und sorgen Sie mit dafür, dass Österreich nicht zur Bananenrepublik verkommt. Mehr Informationen zur Kampagne finden Sie hier.
Mit 1.1.2016 ist Mag Katharina Haiden als Partnerin eingestiegen und wurde die Gesellschaft "Öffentlicher Notar Dr. Christian Haiden & Partnerin" gegründet.
Mit der gewohnten Professionalität und mit viel Elan sind wir in das Neue Jahr gestartet und freuen uns auf die vor uns liegende Zukunft als Partnerschaft!
Notar Dr. Christian Haiden engagiert sich für den ungehinderten Zugang zum Recht.
Vielmals besteht die Angst bei der Bevölkerung vor der Inanspruchnahme von Rechtsberatungen, dass diese bereits mit hohen Kosten verbunden sind. Auch steht oft die Scheu vor dem Notar bzw. der Person von der man Rechtshilfe benötigt zwischen dem Rechtssuchenden und dem Notar. Um diese Barriere zu überwinden und allen Menschen den Zugang zu Rechtsberatung zu ermöglichen hat sich Notar Dr. Christian Haiden nicht nur um eine barrierefrei zugängliche Kanzleiräumlichkeit bemüht, sondern ist auch stets aktiv um den Beruf des Notars als erster Ansprechpartner in Rechtsfragen zugänglich zu gestalten und den Menschen die Berührungsscheu zu nehmen.
Seit 1. Dezember gilt das neue Energieausweisvorlagegesetz. Danach ist dem Käufer od. Mieter eines Gebäudes zwingend vor Vertragsabschluss ein Energieausweis vorzuweisen und spätestens 14 Tage nach Unterfertigung des Vertrages zu übergeben. Bei Verstoß muss man mit Verwaltungsstrafen von bis zu € 1.450,-- rechnen.
Wenn der Energieausweis, der nicht älter als 10 Jahre sei darf, nicht übergeben wird, kann der Käufer/Mieter wählen ob er entweder auf Übergabe klagt oder selbst einen Energieausweis erstellen lässt und dann die Kosten vom Verkäufer/Vermieter einklagt. Ein Verzicht auf die Übergabe oder die Rechtsfolgen ist unwirksam!
Schon bei Immobilieninseraten ist Vorsicht geboten: Es sind im Inserat mindestens 2 Energiekennzahlen anzugeben. Andernfalls kann es auch dabei zur Verhängung hoher Verwaltungsstrafen kommen.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!