treuhandschaften

zu treuen händen

Sie wollen ein Grundstück, ein Haus oder eine Eigentums-wohnung kaufen oder verkaufen. Als Käufer werden Sie interessiert daran sein, dass Sie für ihr Geld auch das Objekt  so wie vereinbart erhalten. Als Verkäufer werden Sie sich sorgen, dass Sie auch tatsächlich den vereinbarten Kaufpreis erhalten.

 

Zwischen Unterfertigung des Kaufvertrages und Übertragung im Grundbuch liegen Wochen, ja meist sogar Monate. Oft ist das Kaufobjekt noch belastet. Diese Lasten müssen aus dem Kaufpreis getilgt werden. Der Käufer finanziert den Kauf mit einem Bankkredit, wobei die Bank sicher sein möchte, dass ihre Forderung im Grundbuch sichergestellt wird bevor sie den Kaufpreis auszahlt.

Wie kann man in diesem Interessenslabyrinth beiden Parteien gerecht werden?

Die Lösung für solche Fälle liegt in der Einschaltung eines Treuhänders, einer unparteiischen und integeren Person, die neutral und mit Umsicht dafür sorgt, dass jeder Beteiligte die ihm zugesicherte Leistung erhält.

 

Die österreichischen Notare und Notarinnen sind, durch ihre Standesrichtlinien und durch das Gesetz, strengen Berufspflichten unterworfen. In Verbindung mit ihrem spezialisierten Wissen auf dem Gebiet des Vertragsrechtes sind sie daher bestens als Treuhänder geeignet.

 

Die Notare und Notarinnen Österreichs sind sich diesen, in sie gesetzten Erwartungen und Anforderungen, bewusst.



Im Jahr 1995 wurde deshalb das notarielle Treuhandregister eingeführt, in das alle Treuhandschaften, die von österreichischen Notaren (Notarinnen) übernommen werden und die mehr als € 10.000,00  Treuhandrahmen haben, eingetragen werden müssen.

 

Ein Notar (Notarin), der Geld von seinen Klienten treuhändig übernimmt, legt dieses auf ein eigenes Sonderkonto genannt „Anderkonto“, damit dieses Geld nicht mit anderen Geldern des Notars vermischt wird.

Um ihren Klienten auch auf diesen Konti die größtmögliche Sicherheit zu bieten und um sie diesbezüglich vor Konkursen, Pleiten und anderen unvorhersehbaren Ereignissen zu schützen, haben die österreichischen Notare und Notarinnen in Zusammenarbeit mit führenden österreichischen Geldinstituten die Notartreuhandbank gegründet; die erste ausschließlich elektronisch geführte Bank in Österreich, die nur zur Durchführung von Geldtreuhandschaften geschaffen wurde und strenge Sicherheitskriterien erfüllt.

Mit diesen Mitteln und ihren Fähigkeiten führen Sie die österreichischen Notare und Notarinnen sicher zum Ziel.

 

Mehr über die Abwicklung notarieller Treuhandschaften in Zusammenarbeit mit der Notartreuhandbank, sowie der Einlagensicherung finden Sie unter www.notartreuhandbank.at.

 

Über nähere Informationen zu notariellen Treuhandschaften informieren wir Sie gerne. Darum nutzen Sie besser früher als später unsere kostenlose und unverbindliche (Online-)Erstberatung.