sterbeverfügung

Seit 1.1.2022 ist es möglich eine Sterbeverfügung zu errichten. In der Sterbeverfügung wird der dauerhafte, freie und selbstbestimmte Entschluss zur Selbsttötung dokumentiert. Eine Sterbeverfügung berechtigt in Österreich dazu legal ein letales Präparat zur Selbsttötung in einer Apotheke zu bekommen. Außerdem kann man dadurch Personen, die einem bei der Selbsttötung assistieren, vor einer Strafverfolgung schützen. Die letzte Handlung die zum Tod führt (also zB. die Einnahme des totbringenden Präparats) muss durch die sterbewillige Person selbst erfolgen.

 

Vor der Errichtung einer Sterbeverfügung hat zwingend eine ärztliche Aufklärung durch zwei Ärzte, von denen einer eine palliativmedizinische Qualifikation aufweisen muss, zu erfolgen.

 

Die Errichtung der Sterbeverfügung kann nur vor einem:einer Notar:in oder einem rechtskundigen Mitarbeiter:in der Patientenvertretungen erfolgen.