schenken & übergeben

ÜBERGABSVERTRÄGE:

Vermögensweitergabe, ob zu Lebzeiten oder von Todes wegen, ist ein vielbedachtes und regelungsbedürftiges Thema. Ob nun daran gedacht wird, das Wohnhaus einem der Kinder zu geben, damit dieses auf einen schaut wenn man alt ist, oder ob der Hof der nächsten Generation übergeben wird, allesamt sind wichtige und weitreichende Entscheidungen die erst nach gründlicher rechtlicher Beratung getätigt werden sollten.

 

Zu beachten sind neben steuerlichen Auswirkungen, auch grundverkehrsbehördliche Beschränkungen, Geldansprüche verbleibender Kinder wie Pflichtteilsansprüche oder anfallende Pflegeheimkosten, die den gesamten Besitz kosten können.

 

Wenn man seine vermögensrechtlichen Angelegenheiten nach eigenem Willen zu Lebzeiten regeln will, vor Allem um  Streitigkeiten nach dem Tod zu vermeiden, besteht die Möglichkeit sein Vermögen jetzt schon an die nächste Generation durch einen Übergabsvertrag zu übertragen. 

 

Damit Sie Ihren Besitz nicht übergeben, und dann selbst ohne Rechte dastehen, berät sie Ihr Notar darüber, was Sie sich als Gegenleistung für die Übergabe ausbedingen. Dies kann beispielsweise ein lebenslanges Wohnungsgebrauchs- oder Fruchtgenussrecht sein, oder die Verpflichtung, dass der Übernehmer Sie im Alter pflegt. Diese Rechte können in einem Übergabsvertrag festgehalten werden und binden den Übernehmer. 

 

Der alte Satz „wer übergibt der stirbt“ ist daher nicht mehr aktuell. Die eigenen Rechte kann man sehr gut absichern, so dass man nicht irgendwann "Gast im eigenen Haus" ist.

 

Nachdem es sich dabei um äußerst komplizierte Vorgänge handelt bei welchen neben familienrechtlichen Angelegenheiten nicht nur steuerrechtliche Angelegenheiten sondern vor allem Forderungen vom Sozialstaat wie die Regelung von Heimkosten und dergleichen zu beachten sind, empfiehlt es sich professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

 

 

Wir sind ein Team, das sich auf diese Bereiche spezialisiert hat, und wir stehen Ihnen für ein kostenloses Erstgespräch in unserer Kanzlei gerne nach Terminvereinbarung jederzeit zur Verfügung!