ehe- und lebensgemeinschaftsvertrag

Liebesglück gefunden? Herzlichen Glückwunsch, aber wie sieht es rechtlich aus?

Wird die Beziehung ernsthafter, werden es auch die rechtlichen Fragen! Zusammenziehen, ein Haus/eine Wohnung gemeinsam kaufen, Kredite gemeinsam aufnehmen, ein gemeinsames Konto anlegen... Alle diese Angelegenheiten haben auch rechtliche Konsequenzen. Es gibt dabei Unterschiede, ob man verheiratet ist oder nicht, vor allem für den Fall der Trennung.

 

Ein Lebensgemeinschaftsvertrag oder ein Ehevertrag hat nichts mit Unromantik oder Misstrauen zu tun, sondern ist ein Zeichen von Verantwortung. Ob ein Vertrag nötig ist oder nicht ist zuerst zu klären. Danach erfolgt die genaue Festlegung der zu ergreifenden Maßnahmen.


Wir unterstützen Sie dabei gerne!

Nachstehende Angebote können Sie bei uns in Anspruch nehmen:

 

  • kostenlose Erstinformation:
    • Wie sieht die rechtliche Situation aus, wenn nichts geregelt ist und was kann man mit einem Vertrag regeln? Diese Fragen beantworten wir Ihnen gerne im Rahmen einer Erstinformation. Für ein 30 minütiges Informationsgespräch stehen wir Ihnen dabei kostenlos zur Verfügung.

 

  • Erstellung und Beurkundung eines Ehevertrages: 
    • Jeder Ehevertrag oder Lebensgemeinschaftsvertrag ist anders. Wir erstellen anhand der geführten Gespräche und Informationen nach Ihren Vorstellungen einen für Sie maßgeschneiderten Ehevertrag oder Lebensgemeinschaftsvertrag. (gegen Honorar)

 

  • Erbrechtliche Regelungen:
    • Nicht nur ein Ehevertrag ist sinnvoll. Was ist, wenn einer der Partner verstirbt? Eine erbrechtliche Vorsorge, zB. durch ein Testament, sollte jedenfalls bedacht werden! Wir erstellen Testamente und Vermächtnisse nach Ihren Vorstellungen und diese werden sicher bei uns verwahrt (gegen Honorar).

 

Kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular zur Terminvereinbarung!