bauträgerverträge

Unter einem Bauträgervertrag wird ein Kaufvertrag für eine noch nicht errichtete Eigentumswohnung bzw. ein noch nicht errichtetes Haus bezeichnet. Das Bauträgervertragsgesetz sieht dabei besondere Schutzmechanismen für den Käufer vor, zB. die Zahlung des Kaufpreises nach Baufortschrittsraten über einen Treuhänder.

 

Unsere Kanzlei betreut Bauträgerprojekte sowohl für Bauträger als auch Käufer mit langjähriger Erfahrung und vollster Zufriedenheit aller Beteiligten. 


Als Notariatskanzlei sind wir besonders auf die ausgewogene Beratung und Behandlung aller Beteiligten bedacht. Durch unsere langjährige Erfahrung mit Bauträgerprojekten wissen wir worauf es ankommt!

 

Wir prüfen auch Bauträgerverträge die von anderen Kanzleien errichtet worden sind auf etwaige nachteilige Passagen und betreuen Sie beim Abschluss des Vertrages.

 

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