Beglaubigungen

Der Notar nimmt Beurkundungen von Tatsachen und Erklärungen vor. Dies bedeutet zum Beispiel die Beurkundung der Echtheit einer Unterschrift (auch "Beglaubigung" genannt), oder die Beurkungung über die Übereinstimmung von Kopien mit dem Original (auch "beglaubigte Kopie" genannt), sowie über tatsächliche Vorgänge, Tatsachen die sich aus öffentlichen oder öffentlich beglaubigten Urkunden oder aus Gerichtsakten udgl. ergeben, und vieles mehr.

 

Wir sind um die schnelle Abwicklung Ihrer Anliegen bemüht und ersuchen Sie bei Beglaubigungen um kurze telefonische Ankündigung. So können wir längere Wartezeiten für Sie vermeiden.

 

Bei Beglaubigungen ersuchen wir Sie weiters die Rechnung sofort zu begleichen und weisen Sie darauf hin, dass in unserer Kanzlei das Zahlen mittels Kredit- oder Bankomatkarte möglich ist.

 

Bitte denken Sie daran, zur Beglaubigung immer einen amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen!